Autovermietung: Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegovina, Serbien, Montenegro
Allgemeine Mietbedingungen:
1) Berechtigte Lenkung
Den Mietwagen dürfen Personen fahren, die mindestens 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 21 Jahre alt sind (2x365 Tage). Keine Ausnahmen vom Verkehrsgesetz erlaubt.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug folgenderweise zu verwenden:
- Nutzung des Mietwagens von Personen, die im Mietvertrag nicht angeführt sind;
- Personen- und Warentransport gegen Entgelt;
- Im Vertrag falsche Daten (Jahresalter, Adresse...) angeben;
- Sich an motorsportlichen Veranstaltungen und Wettrennen aller Arten zu beteiligen;
- Zum Antrieb oder Schleppen von Fahrzeugen oder Gegenstände;
- Unter Einfluss von Alkohol, Beruhigungs- und Schlafmitteln, Drogen und Medikamenten;
- Wenn das Fahrzeug beschädigt ist und mit zu viel Personen oder Gepäck überfordert;
- Außerhalb von Straßen der I., II. und III. Reihe;
- Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit: 100km/h für Straßen der I. Reihe, 80 km/h für Straßen der II. und III. Reihe, 120km/h für Autobahnen.
Die oberen Einschränkungen werden addiert und jede von ihnen gilt für jede Nutzung des Mietwagens. Sub Rosa Rental haftet nicht für Verluste jeglicher Art oder Beschädigungen, die wegen Missachtung der o.a. Verbote verursacht werden.
2) Zustellung und Rückgabe des Mietwagens
Das Fahrzeug ist die ganze Zeit im unmittelbaren Besitz der Firma Sub Rosa Car Rental und wurde im guten technischen Zustand zugestellt. Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör (ausgenommen Abnutzung) spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben.
3) Zahlungsbedingungen
Der Mieter wird nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Tagen die Rechnung bezahlen. Im Falle einer Barzahlung verlangen wir eine Vorauszahlung am Ort der Fahrzeugübernahme wie im Mietvertrag vereinbart. Er muss alle Kosten, die im Mietvertrag angeführt sind begleichen: die gesamte Zeitdauer, Kilometerzahl, zusätzliche und andere Kosten. Der Betrag ist in Kuna im Einklang mit der zur Zeit der Mietvertragsschließung gültigen Preisliste zu begleichen. Sofern Sie das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgeben als im Mietvertrag vereinbart, macht die zweite Station die Schlussabrechnung. Dazu berechtigt sie die im Mietvertrag angegebene Station. Außerdem behält sie sich das Recht auf Anpassung der Rechnung im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme gültigen Mietbedingungen vor. Wird die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß der Vorschrift des Gesetzes über die Höhe des Zinssatzes der Verzugszinsen zu berechnen. Der Mieter oder derjenige, der den Verrechnungsscheck oder den Akzeptauftrag einreicht, trägt mit dem Scheckaussteller die solidarische Mitverantwortung für dessen Einzug.
4) Mietverlängerung
Will der Mieter den Mietvertrag verlängern, ist er verpflichtet, die Station, in welcher er das Fahrzeug abgeholt hat, einen Tag vorher darüber zu benachrichtigen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, wird es angenommen, dass sich der Mieter das Fahrzeug rechtswidrig angeeignet hat. Im Falle der Nichtbeachtung, behält sich die Firma Sub Rosa Car Rental vor, eine Strafanzeige zu erstatten. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, und während der Mietdauer kam es zu Preisänderungen, werden ab dem Tag der vertraglich vorgesehenen Rückgabe neue Preise verrechnet.
5) Kilometerzahl
Der Kilometerstand während der Mietvertragsdauer wird mit einem Kilometerzähler ausgelesen. Die Kilometerzähler in den Fahrzeugen sind verplombt. Der Kunde muss sich bei der Übernahme des Fahrzeugs überzeugen, ob die Plombe nicht beschädigt ist. Sollte dieser Siegel bei der Rückgabe des Fahrzeugs gebrochen werden, werden dem Kunden für jeden Miettag die zusätzlichen 500km gemäß der gültigen Preisliste verrechnet.
6) Kraftstoff
Kraftstoff ist nicht in den Mietpreis inkludiert. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank zugestellt und vom Mieter vollgetankt zurückgegeben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurück, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters auftanken (gemäß der gültigen Preisliste) und eine Tankgebühr verlangen.
7) Instandhaltung
Der Mieter ist verpflichtet, sich um das Fahrzeug zu kümmern, den Ölstand im Motor, beim Automatikgetriebe (falls vorhanden), den Wasserstand im Kühler und in der Batterie sowie den optimalen Luftdruck in den Reifen zu kontrollieren. Das Motoröl soll jede 10.000 km gewechselt werden. Die Kosten werden dem Mieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege anerkannt. Der Mieter hat für jeden Schaden aufzukommen, der wegen unzureichender Instandhaltung entsteht.
8) Schäden
Reparaturen oder Wechsel von Autoteilen dürfen nur in befugten Unternehmen mit Einwilligung der Station, in welcher das Fahrzeug gemietet wurde, ausgeführt werden. Die Kostenrückerstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung und der ausgewechselten Teile. Sofern die Reparatur in einer nichtbefugten Firma gemacht wurde und die ausgewechselten Teile nicht zurückgebracht wurden, kommt es zu keiner Kostenrückerstattung! Wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt, dass ein Fahrzeugteil ausgewechselt bzw. verloren wurde, wird dem Kunden ein Schadensersatz in Höhe des dreifachen am Tag der Rückgabe des Fahrzeugs gültigen Marktpreises der ausgewechselten oder verlorenen Ausstattungsteile verrechnet.
9) Dokumente
Alle Fahrzeuge haben alle notwendigen Dokumente für den Übergang der Staatsgrenze. Der Mieter haftet für diese Dokumente.
10) Insassenversicherung
Mit einem täglichen Zuschlag in einer Höhe, die aufgrund der gültigen Preisliste bestimmt wird, sind sowohl der Mieter, als auch der berechtigte Fahrer und seine Familie in der Höhe der Versicherungspolice für Schäden durch Tod oder Körperverletzungen versichert, die sie während der Nutzung des Fahrzeugs erleiden, sofern für den Unfall keine zweite Person verantwortlich ist.
11) Fahrzeugversicherung
Alle Fahrzeuge im Besitz der Firma Sub Rosa Car Rental sind gegen Schadenshaftung gegenüber Dritten versichert. Die Versicherung zahlt den von PKW-s und LKW-s verursachten Schaden bis zur Höhe der Versicherungspolice. Die Höhe der abziehbaren Franchise hängt vom Fahrzeugtyp ab. Soll der Mieter einen Unfall verursachen, haftet er bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts. Dies kann der Mieter mit der Vorauszahlung des täglichen Zuschlags für jede 24 Stunden der Mietvertragsdauer (nach der gültigen Preisliste) vermeiden. Die Versicherung deckt keine Schäden der Reifen, Glasscheiben oder der Ölwanne. Diese bezahlt der Mieter selber.
12) Brand oder Diebstahl
Kommt es zum Brand oder Diebstahl wegen Unaufmerksamkeit des Mieters oder Verletzung einiger Vorschriften des Mietvertrags, haftet er für den Verlust oder Schäden am Mietwagen.
13) Unfall
Bei jedem Unfall müssen sofort die nächste Polizeidienststelle und die Station der Sub Rosa Car Rental Firma, welche das Fahrzeug ausgegeben hat, benachrichtigt werden. Der Mieter muss den Unfallbericht ausfüllen und an die Station, die das Fahrzeug ausgegeben hat, senden. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Sub Rosa Car Rental in der Ermittlung zusammen zu arbeiten. Haltet sich der Mieter an die o.a. Bedingungen nicht, trägt er alle Kosten des verursachten Unfalls selber.
14) Eigentumsverlust
Für Gegenstände des Mieters/Fahrers oder sonstiger Personen, die im oder auf dem gemieteten Fahrzeug, Kundendienstwagen, oder in Sub Rosa Car Rental Geschäftsräumlichkeiten abhanden kommen, haftet Sub Rosa Car Rental nicht. Mit seiner Vertragsunterschrift verzichtet der Mieter ausdrücklich auf jeden Anspruch im Bezug auf erwähnte Verluste und damit verbundene Schäden.
15) Mietvertragsänderungen
Es dürfen keine Vorschriften oder Bedingungen geändert oder ausgelassen werden.
16) Verantwortung
Alle Angestellte der Sub Rosa Car Rental Firma haben das Recht, jederzeit die Fahrzeuge zu kontrollieren. Im Falle, dass während der Kontrolle festgestellt wird, dass sich der Mieter an die Mietvertragsbedingungen nicht haltet, sind Angestellte der Firma Sub Rosa Car Rental berechtigt, das Fahrzeug zu beschlagnahmen.
17) Achtung!
Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, auch nach Ende der Dauer des Mietvertrags verantwortlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Schlusskontrolle.
18) Gerichtsstand
IM STREITFALL WIRD SPLIT ALS GERICHTSSTAND VEREINBART.
Mögliche Zusatzkosten für Autovermietung
Laut Abmachung kann Folgendes in die Mietpreise inbegriffen sein:
- 1 Tag – Mietzeitraum (24 Stunden)
- unbegrenzte Kilometer
- CDW
- TP
- Abkauf der Franchise und MwSt
In die Mietpreise wird nie inbegriffen:
- Kraftstoff und Betankungsservice. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Die Kosten werden laut der gültigen Preisliste des kroatischen Erdölkonzerns verrechnet. Die Kosten der Betankung betragen HRK 100,00 zzgl. MwSt (das Fahrzeug wird vollgetankt dem Mieter übergeben)
- PAI (personal accident insurance) Insassenversicherung im Falle eines Unfalls. Es kann auf dem Schalter abgeschlossen werden und ist nicht obligatorisch (Preis = HRK 37,00 zzgl. MwSt. täglich)
Verspätete Fahrzeugrückgabe wird wie folgt berechnet:
- 0 - 59 min = kostenlos
- 60 - 120 min = 1/3 des Tagesmietpreises
- 121 - 180 min = 2/3 des Tagesmietpreises
- 181 min und mehr = zusätzlicher Miettag
Zusätzliche Ausstattung, die mit dem Wagen gemietet werden kann:
- Kindersitze vermieten wir auf Verlangen (HRK 37,00 zzgl. MwSt. täglich)
- Schiträger vermieten wir auf Verlangen (Preis per Anfrage)
- GPS – Navigationssystem vermieten wir auf Verlangen (HRK 111,00 zzgl. MwSt. täglich)
Verfügbar sind verschiedene Kindersitz-Modelle (abhängig vom Alter und Gewicht).
Das gewünschte Kindersitzmodell muss im Voraus beantragt und festgelegt werden.
Hintere Sicherheitsgürtel = Standardausstattung in allen Fahrzeugen.





